Aufgaben / Ziele

  • Systematische Fortbildungsplanung mit individueller Beratung
  • Durchführung eigener Seminarkurse
  • Information über Veranstaltungen
  • Angebote zur Evaluation und Zertifizierung von Veranstaltungen

Historie

Das 2004 in Kraft getretene Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG) hat erstmalig eine sanktionsbewährte Fortbildungsverpflichtung eingeführt – zunächst im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Zwar sind Ärzte schon immer verpflichtet, im Interesse ihrer Patienten ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten, die im § 95d SGB V festgeschriebene gesetzliche Auflage leitet jedoch eine neue Qualität in der ärztlichen Fortbildung ein. Der Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann zu abgestuften Sanktionen im Sinne von Honorarkürzungen führen und berührt daher existentielle Aspekte der ärztlichen Berufsausübung.

In Anbetracht dieser Entwicklung haben sich die wissenschaftlichen Gesellschaften verschiedener medizinischer Fachgebiete Fortbildungsakademien als eigene Instrumente geschaffen, um eigene Fortbildungsangebote zu gestalten und besser als bisher vorhandene Fortbildungsaktivitäten sichten und bewerten zu können.